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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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01.11.1979
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Schweiz
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Frauen GBH GTCP Personen SGB-Frauenkommission
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Lydia Trüb
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SGB-Frauenkommission
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Gewerkschaften und Teilzeitarbeit. Ob mittels der Teilzeitarbeit eine Neuverteilung der Rollen zwischen Mann und Frau und dadurch die Emanzipation beider gefördert werden kann, wird seit einiger Zeit im Ansatz auch in den Gewerkschaften diskutiert. Dass diese Diskussion vor allem von den zunächst Betroffenen, den Frauen, in der Gewerkschaftsbewegung aufgenommen wird, ist verständlich. Das verweist aber auch auf die Grenzen dieser Diskussion: Dazu, ob Teilzeitarbeit (TZA) im Hinblick auf eine neue Rollenverteilung gefördert werden soll oder nicht, gibt es keine verbindliche gewerkschaftliche Haltung. Diese Frage ist bisher vor allem in gewerkschaftlichen Frauengruppen und an Frauenschulungskursen erörtert worden. TZA hat die Gewerkschaften bis jetzt eigentlich nur in rechtlicher Hinsicht und lediglich am Rande beschäftigt. Ausser im VHTL bestehen dazu auch keine verbindlichen Gewerkschaftsbeschlüsse. Der SGB wird sich auf Grund eines Antrages der SGB-Frauenkommission an den Kongress im letzten Herbst mit der TZA und ihren Auswirkungen gründlich befassen. Entsprechende Anträge lagen auch für den VPOD-Verbandstag im Juni und für den GBH-Kongress im Herbst 1979 vor. Lydia Trüb. Gewerkschaftliche Rundschau Nr. 11, November 1979
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01.11.1979
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Schweiz
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Personen SGB-Frauenkommission
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Lydia Trüb
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SGB-Frauenkommission Teilzeitarbeit
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Gewerkschaften und Teilzeitarbeit. Ob mittels der Teilzeitarbeit eine Neuverteilung der Rollen zwischen Mann und Frau und dadurch die Emanzipation beider gefördert werden kann, wird seit einiger Zeit im Ansatz auch in den Gewerkschaften diskutiert. Dass diese Diskussion vor allem von den zunächst Betroffenen, den Frauen, in der Gewerkschaftsbewegung aufgenommen wird, ist verständlich. Das verweist aber auch auf die Grenzen dieser Diskussion: Dazu, ob Teilzeitarbeit (TZA) im Hinblick auf eine neue Rollenverteilung gefördert werden soll oder nicht, gibt es keine verbindliche gewerkschaftliche Haltung. Diese Frage ist bisher vor allem in gewerkschaftlichen Frauengruppen und an Frauenschulungskursen erörtert worden. TZA hat die Gewerkschaften bis jetzt eigentlich nur in rechtlicher Hinsicht und lediglich am Rande beschäftigt. Ausser im VHTL bestehen dazu auch keine verbindlichen Gewerkschaftsbeschlüsse. Der SGB wird sich auf Grund eines Antrages der SGB-Frauenkommission an den Kongress im letzten Herbst mit der TZA und ihren Auswirkungen gründlich befassen. Entsprechende Anträge lagen auch für den VPOD-Verbandstag im Juni und für den GBH-Kongress im Herbst 1979 vor. Lydia Trüb. Gewerkschaftliche Rundschau Nr. 11, November 1979
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